KULSA AG: Allein eine hohe Gewährleistungsbürgschaft schützt vor bösen Überraschungen
Statistiken behaupten, dass „Pfusch am Bau“ Jahr für Jahr Schäden in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro in Deutschland verursacht. Fehler passieren überall, und auch Handwerker sind nicht davor gefeit. Hauptsache, jene Unzulänglichkeiten werden umgehend ausgebügelt und der Auftragnehmer kommt seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht nach. Doch diese ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht, falls der Bauträger oder Handwerker Pleite geht. Vor solchen bösen, weil kostspieligen Überraschungen sind Immobilieneigentümer allein durch eine Gewährleistungsbürgschaft in ausreichender Höhe geschützt.
Letztlich ist es unerheblich, ob „Pfusch am Bau“ nun durch Schlamperei, eine Unachtsamkeit oder fehlendes handwerkliches Geschick verursacht wird. Ausschlaggebend ist, dass die Mängel möglichst umgehend behoben werden und am Ende alles so ist, wie der Auftraggeber es will und der Handwerker es zugesagt hat. Das ist umso wichtiger bei oft aufwändigen und auch komplizierten Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten. Wohnt der Eigentümer und Auftraggeber selbst in der Immobilie und hat der Handwerker schlechte Arbeit abgeliefert, kann’s oft ziemlich unbequem werden in den eigenen vier Wänden.
Noch problematischer wird die ganze Sache, wenn der Auftragnehmer – ob nun einzelner Handwerker oder Bauträger – zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Davor schützt nur eine so genannte Gewährleistungsbürgschaft. Dies bedeutet: Die Beseitigung der Mängel findet auch statt, falls der ursprüngliche Auftragnehmer Pleite gegangen ist. Bezahlt werden die Rechnungen der „neuen“ Handwerker auf Grundlage eben dieser Bürgschaft.
Zweiter Tipp: Eine Gewährleistungsbürgschaft sollte ausreichend hoch sein. Allenthalben empfohlen werden fünf Prozent vom Auftragswert. Sobald ein Immobilieneigentümer ein Auftragsvolumen in Höhe von 50.000 Euro für die Modernisierung bzw. Sanierung seines Objekts zu vergeben hat, würde die Gewährleistungsbürgschaft demnach 2.500 Euro betragen - „Bei Weitem nicht ausreichend“. Dieser Garantiebetrag sei angesichts des üblichen Auftragsvolumens viel zu gering. Nicht auszudenken, sollten die Mängel schwerwiegender sein als nur die bekannten Schrauben, die man nur noch anziehen muss.
Fazit: „Eine Gewährleistungsbürgschaft sollte weitaus höher sein. Nur dadurch ist sicher gestellt, dass auch gravierende Mängel beseitigt werden, ohne dass der Immobilieneigentümer und Auftraggeber einen Cent dafür zahlen muss.“