KULSA AG: Nur eine Festpreisgarantie bereits bei Auftragsvergabe schützt vor bösen finanziellen Überraschungen
Auch wenn manche Preissteigerungen erklärbar sind – insbesondere Handwerkern eilt der Ruf voraus, dass sie es mit den Kalkulationen in ihren Kostenvoranschlägen nach getaner Arbeit nicht mehr so genau nehmen. Da weit reichende Modernisierungen und Sanierungen ordentlich ins Geld gehen können, sind Kostenüberschreitungen von zehn oder sogar 20 Prozent nicht nur ärgerlich, sondern sprengen oft auch das Budget des Immobilieneigentümers. Der beste Schutz vor solch unliebsamen Überraschungen ist eine vertraglich vereinbarte „Festpreisgarantie“.
Pacta sunt servanda – Verträge müssen eingehalten werden. So lautete der eherne Grundsatz der Gesetzgebung und Rechtsprechung schon im antiken Rom. Damals ging es oft um Macht und Mächtige, bisweilen um Krieg und Frieden und häufig auch um den Handel, den Kauf und Verkauf also von Waren und Dienstleistungen. Alle Beteiligten konnten sich also darauf verlassen, dass vertragliche Vereinbarungen auch galten.
Im Grunde ist der Kostenvoranschlag eines Handwerkers, der Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten durchführen soll, ein Quasi-Vertrag. Aber eben kein echter. Denn der in einem solchen Kostenvoranschlag genannte Preis dient letztlich nur der Orientierung des Auftraggebers.
So ist der Handwerker in bestimmten, begründbaren Fällen dazu berechtigt, die im Voranschlag angegebenen Kosten – auch spürbar – zu überschreiten. Was übrigens vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung akzeptiert wird. Was seitens des Handwerkers nicht unredlich ist. Denn zwischenzeitliche Lohnsteigerungen oder eine Verteuerung des Materials können dazu führen, dass ein Kostenvoranschlag schnell Makulatur wird. Insbesondere wenn zwischen Kalkulation und Arbeitsleistung ein paar Monate oder sogar ein ganzes Jahr liegen.
Der sichere Schutz vor Kostenexplosionen ist die so genannte Festpreisgarantie. Diese garantiert die in einer Kalkulation genannten Kosten für einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise sechs oder neun Monaten. Unabhängig von zwischenzeitlichen Lohn- oder Materialpreissteigerungen. Allerdings: So gut wie kein Handwerker ist bereit, im Hinblick auf die genannten Unsicherheiten eine solche Festpreisgarantie zu geben. Und falls doch, dann nur für einen eng begrenzten Zeitraum von vier oder sechs Wochen. Was aus Sicht des Handwerkers verständlich ist. Schließlich will er nicht tatenlos mit ansehen, wie sein Gewinn dahinschmilzt oder ein Auftrag sogar mit Verlust endet.
Ausweg: Wer einen Modernisierungs- und Sanierungsexperten sozusagen als „Generalübernehmer“ beauftragt, der erhält – sofern es sich um einen seriösen und sehr guten Dienstleister handelt – sehr wohl eine Festpreisgarantie. Vorteil ist nämlich, dass ein solcher „Generalübernehmer“ ausgezeichnete Kontakte zu Fachhandwerkern hat, diese möglicherweise mit mehr als nur einem einzigen Auftrag bedenkt. Folge: Wer mit einem ‚Generalübernehmer’ zusammenarbeitet, der die Modernisierung bzw. Sanierung managt, hat die Gewissheit: Die Handwerkerpreise sind äußerst knapp kalkuliert, und es sind Festpreise.
Somit hat der Immobilieneigentümer und Auftraggeber keinerlei Kostenrisiko. Denn der im Kostenvoranschlag genannte Preis ist identisch mit dem, der nach Ende der Handwerksarbeiten zu zahlen ist. Wie im antiken Rom, als die Verträge eingehalten wurden.