Im Festpreis enthalten - die Fertigstellungsbürgschaft

Keine unendliche Geschichte

Fertigstellungsbürgschaft vermeidet Ärger und schützt vor finanziellen Risiken.

„Pünktlich wie die Maurer“ sind Handwerker normalerweise. Frühmorgens um halb acht, zu Beginn der Mittagspause und sobald Feierabend ist. Ärgerlich wird es aber, wenn diese Verlässlichkeit irgendwann einmal in Unpünktlichkeit umschlägt. Über ausnahmsweise eine halbe Stunde Zeitverzug wird sich zwar kein Auftraggeber ernsthaft aufregen wollen. Allerdings schon eher darüber, wenn der Handwerksbetrieb zwischenzeitlich pleite geht und die begonnenen Arbeiten nicht beendet werden.

Das ist ärgerlich und fast immer auch kostspielig. Denn die alten Handwerker arbeiten nicht mehr. Neue nur, falls sie gerade einmal keinen größeren Auftrag haben und – das Wichtigste überhaupt – dafür bezahlt werden. Damit aus der Modernisierung bzw. Sanierung einer Immobilie keine unendliche Geschichte wird, sollte der Eigentümer darauf achten, dass der Auftragnehmer eine so genannte Fertigstellungsbürgschaft hat und somit eine Fertigstellungsgarantie gibt. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die professionelle, zuverlässige und sichere Modernisierung und Sanierung von Wohnimmobilien.

Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanzkrise macht sich auch in Deutschland bemerkbar. Denn im vergangenen Jahr mussten nach Angaben der „Vereine Creditreform“  6.230 Handwerksbetriebe bei uns Insolvenz anmelden. In diesem Jahr sollen es, so die Vorhersagen, noch weniger sein. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren es noch 6.470 Pleiten. Zur Erinnerung: Im September 2008 markierte der Zusammenbruch der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers den Beginn der Weltwirtschaftskrise. Doch selbst wenn die Zeichen in Deutschland auf Aufschwung stehen, so sollten Immobilieneigentümer bei der Auftragsvergabe für die Modernisierung auf Nummer sicher gehen. Man kann ja nicht wissen, ob man bei der Auftragsvergabe an einen Pleitekandidaten gerät, der kurz nach Beginn der Arbeiten aufgeben muss.

Vertrauen ist gut, eine Garantie ist besser. Und an Sicherheit nicht zu übertreffen ist, sofern die Fertigstellungsgarantie aus einer so genannten Fertigstellungsbürgschaft resultiert. Gleichwohl gilt auch hier: Genau hinschauen und die vertragliche Vereinbarung mit dem auftragnehmenden Handwerksbetrieb sorgfältig prüfen. Denn: Diese Garantie ist praktisch nichts wert, falls dahinter keine Bürgschaft steht, mit der die von neuen Handwerkern zu leistenden Restarbeiten bezahlt werden. Am Sichersten fahren also Eigentümer, die Aufträge für die Modernisierung oder Sanierung ihrer Immobilie vergeben, mit beidem: der Fertigstellungsgarantie sowie der Fertigstellungsbürgschaft.

Doch auch hier steckt der Teufel im Detail. Denn ausschlaggebend ist, von wem diese Bürgschaft stammt. Hintergrund: Kommt nämlich die Bürgschaft von privater Seite, besteht ein vergleichsweise hohes Stressrisiko. Nämlich in dem Fall, dass jene Privatperson seinen aus der Bürgschaft resultierenden finanziellen Verpflichtungen ebenfalls nicht nachkommen kann, weil er selbst entweder bereits insolvent ist oder aber erhebliche wirtschaftliche Probleme hat. Auch hier würde der Auftraggeber in die Röhre schauen – trotz Garantie und Bürgschaft.

Erfahrungsgemäß hat nicht jeder Immobilieneigentümer die Zeit und die Geduld, sich um die Handwerker von der Auftragsvergabe bis zur Abnahme zu kümmern. Sinnvolle Alternative: Der Eigentümer beauftragt einen „Generalübernehmer“, der das gesamte Modernisierungs- bzw. Sanierungsprojekt managt. Der wohl größte Vorteil: nur ein einziger Ansprechpartner statt vieler. Außerdem: Für die Behebung von Mängeln ist mit dem ‚Generalübernehmer’ ebenfalls nur ein einziger Geschäftspartner verantwortlich. Schließlich: Die von diesem Fachmann gegebene Fertigstellungsgarantie mit Fertigstellungsbürgschaft gilt für sämtliche Arbeiten, und nicht nur für die Leistungen einzelner Handwerker. Bei der KULSA AG stammt eine solche Bürgschaft selbstverständlich von der Bank und nicht von privater Seite.